Die Zukunft des Häusener Krans
Im 101-ten Jahr seiner Existenz kann die Sanierung des Häusener Krans durch die Firma Rhenus in 2018 endlich beginnen.
Die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz, die auch für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie zur BUGA 2031 verantwortlich ist wird den Kran nach erfolgter Restaurierung durch die Rhenus übernehmen.
Umfeldgestaltung des Häusener Krans
Heute und morgen findet im "Alten Rauthaus" von St. Goarshausen ein Workshop zur Umfeldgestaltung des Häusener Krans statt. Vertreter
- des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal
- des Fördervereins Häusener Kran e.V.
- der Entwicklungsagentur RLP
- der ADD
- der Stadt St. Goarshausen
- der Rhenus
- der VG Loreley
- des WSA Bingen
- der Landesdenkmalpflege
- des LBM
- der SGD Nord und
- namhafte Landschaftsarchitekten
trafen sich heute morgen um 10h im Alten Rathaus - neben der LoreleyInfo Redaktion.
Ortsbesichtigung Umfeld Häusener Kran
Um 11:30h starteten die Teilnehmer zur Besichtigung des Hafenareals.Anregungen des Fördervereins Häusener Kran e.V.
Der Förderverein Häusener Kran e.V. kümmert sich seit Jahren um den Erhalt bzw. die Restaurierung des Häusener Krans. Für den Verein sind folgende Aspekte von besonderer Relevanz
- Das Rheinvorgelände, als 'Visitenkarte' von St. Goarshausen von der Loreley kommend, wird durch das Industriedenkmal "Häusener Kran" dominiert. Da verschiedene Interessen die Gestaltung des Geländes beeinflussen, muss entsprechend behutsam vorgegangen werden.
- Prinzipiell schlägt der Förderverein die Gestaltung in Form eines Landschaftsparks mit Terrassierungsmöglichkeiten vor. Das Gelände sollte möglichst offen bleiben - wenig Versiegelung.
- Kran, Kranbahn und Zubehör bilden ein denkmalgeschütztes Ensemble. Eingebettet in eine ansprechende Gestaltung der Flächen können die Zubehörteile wie ein anschauliches Freilichtmuseum im Gelände erhalten oder um den Kran ansprechend präsentiert werden.
- Es sollen landschaftstypische Materialien wie Schiefer, Basalt, Kies und Holz zum Einsatz kommen.
- Im Gelände sollen Vorkehrungen für Lichtinstallationen aller Art getroffen werden.
- Der Förderverein benötigt mindestens eine Aktionsfläche im Schwenkbereich des Krans auf der Kranbahn plus 5m Sicherheitsabstand. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Aktionsfläche muss gewährleistet sein.
- Eine weitere Aktionsfläche sollte im Bereich des Pumpenhauses entstehen.
- Falls Teile der Kranbahn aufgefüllt werden, müssen Löcher für Bodenhülsen vorgesehen werden damit bei Veranstaltungen Absperrgitter montiert werden können.