Abschätzung des Fährbetreibers: Zur Zeit ist keine Einstellung des Fährbetriebs zu befürchten.
Es gibt keine Einschränkungen bei Fahrzeugen bis 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. z.B. Wohnmobile, PKW, Motorräder etc..
Fahrzeuge über 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht können nicht befördert werden.
Aktuelle Infos auf: "Fährbund Mittelrhein »"