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Aktuelle Infos zu den Fähren
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Mit dieser Nachricht möchte das Eisenbahn-Bundesamt Sie informieren, dass die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung heute, am 24. Januar 2018 gestartet ist. Ab sofort erreichen Sie den aktuellen Beteiligungsdialog unter der bekannten Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de.
In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie dem Eisenbahn-Bundesamt eine Resonanz zu der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem bereits veröffentlichten Lärmaktionsplan Teil A und bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen geben.
Der Teil A des Lärmaktionsplanes ist weiterhin im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap.
Auf Wunsch ist er auch in gedruckter Form erhältlich.
Fragen können Sie gerne auch an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de richten.
Auf der Seite des Fährbund Mittelrhein finden Sie die aktuellen Betriebszeiten der Fähren im Welterbe Oberes Mittelrheintal. Hier stehen Ihnen auch die nötigen Infos während der Hochwasser zur Verfügung.
Fähre St. Goarshausen - St. Goar »
20.01.2018 St. Goarshausen
20.01.2018
Närrische Kappensitzung
in der 113 ten Kampagne
Einlass 18:00h / Beginn 19:11h
10.02.2018
Fastnachtsumzug anschließend Schwoof in der Halle
Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap
Auf Wunsch ist es auch in gedruckter Form erhältlich.
Am 24. Januar 2018 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 wird die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Der Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Fragen können Sie gerne an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de richten.
Große Bäume zu kappen, den Leittrieb und Starkäste ganz zurückzunehmen, ist Baumfrevel. Die Verstümmelung schadet dem Baum durch Verlust an Blattmasse und durch große Wundflächen ungemein. [1]
Der heimische Rotdorn ist ein sehr wertvoller Baum für Singvögel und zahlreiche Insekten. Der Baum war ein schmückendes Element des Kulturdenkmals Burgstraße 6 und diente zudem als Sichtschutz für die Ferienwohnung, die sich in der ersten und zweiten Etage des Hauses befindet.
Der Baumschnitt erfolgte widerrechtlich, unsachgemäß und stellt eine Sachbeschädigung dar.
Ein Mitglied der Altstadtinitiative St. Goarshausen führte diese Maßnahme durch. Nach eigenem Bekunden auf Anweisung.
Ich suche Baumfreunde, die mir bzw. der Polizei den Auftraggeber dieser Aktion nennen können! - Selbstanzeige ist auch möglich!
Die Straftat/Ordnungswidrigkeit wird bei der Polizeiinspektion St. Goarshausen unter dem Aktenzeichen 094001/06012018/1010 geführt.
Herr Baumert, Stadtbürgermeister von St. Goarshausen hat mir mitgeteilt, dass die Stadt St. Goarshausen als Eigentümer des Alten Rathauses keinen Baumschnitt auf meinem Grundstück veranlasst hat.
[1] Fachgerechter Baumschnitt - in Anlehnung an: „Baumschnitt aber wie?“ von Stefan Weiler und Alexander Gottreich, Studienseminar 1997, Leitung: Hansjörg Groenert, www.uni-koblenz.de